Information zum "Gesundheitshunderter"
Voraussetzungen
Sie möchten gerne den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen?
Erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen.
- Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert.
- Sie wählen zwischen einem von der SVS qualitätsgeprüften oder einem individuellen Programm
- Zusätzliche Voraussetzung bei den individuellen Programmen: Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung! Diese entfällt für Gewerbetreibende und Neue Selbständige bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm "Selbständig Gesund".
- Sie investieren mindestens 150 Euro in Ihre Gesundheit und zahlen die Rechnung ganz normal im Voraus.
- Danach stellen Sie den Antrag auf einen Gesundheitshunderter mit einer Rechnungskopie bei Ihrer Landesstelle oder gleich online.
- Die Antragstellung für einen Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich.
Wenn Sie am Programm „Selbständig Gesund - Meine Gesundheitsziele“ teilnehmen, müssen Sie kein Befundblatt vorlegen.